AGB — Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 07.07.2026
Stand: = date('d.m.Y') ?> · Version 2.0 · Diese AGB gelten für alle nach diesem Datum geschlossenen Verträge.
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln alle Verträge zwischen IT-SERVICE Przemyslaw Milner, Inhaber Przemysław Milner, Bahnhofstraße 22, 52134 Herzogenrath, Deutschland (nachfolgend „Anbieter") und dem Vertragspartner (nachfolgend „Kunde") über die Nutzung der Software „ENT1PRO" sowie zugehöriger Dienstleistungen.
(2) Kontakt: E-Mail kontakt@milnersoftware.de, Telefon +49 176 66798849, USt-IdNr. DE449824381.
(3) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen i.S.d. § 310 Abs. 1 BGB. Eine Nutzung durch Verbraucher ist ausgeschlossen.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Leistungsbeschreibung
(1) ENT1PRO ist eine Customer-Relationship-Management-Software (CRM) für Entrümpelungs- und Haushaltsauflösungsunternehmen. Funktionsumfang: Verwaltung von Kunden, Aufträgen, Angeboten, Fundstücken und Mitarbeitern; Online-Formularbau; KI-gestützte Hilfsfunktionen (Claude AI); Self-Service-Portal für Endkunden; DSGVO-Werkzeuge.
(2) Der Anbieter stellt ENT1PRO in zwei Bereitstellungsmodellen zur Verfügung:
- Cloud (SaaS): betreute Bereitstellung über das Internet auf der Infrastruktur des Anbieters in Deutschland — siehe § 4.
- On-Premise (Self-Hosted-Lizenz): Quellcode-Übergabe zur Installation auf der Infrastruktur des Kunden — siehe § 9.
(3) Beide Modelle bieten identischen Funktionsumfang. Konkrete Funktionen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Produktbeschreibung unter ent1pro.de/#funktionen.
(4) Die Rechnungserstellung im Sinne der E-Rechnungs-Pflicht (XRechnung / ZUGFeRD) ist nicht Bestandteil der ENT1PRO-Funktionalität. Der Kunde nutzt hierfür sein bestehendes Buchhaltungssystem (z. B. DATEV, lexoffice, sevDesk oder einen Steuerberater). ENT1PRO stellt einen CSV-Export der Auftrags- und Kundendaten zur Verfügung, der in alle gängigen Buchhaltungssysteme importiert werden kann.
§ 3 Vertragsschluss, Testphase
(1) Die Bestellung erfolgt durch Online-Anmeldung und Akzeptanz dieser AGB. Der Vertrag kommt mit der Bestätigungsmail des Anbieters zustande.
(2) Vor Vertragsschluss kann der Kunde ENT1PRO 7 Tage kostenlos und unverbindlich testen. Während der Testphase werden weder Zahlungsdaten erhoben noch Zahlungen ausgelöst. Nach Ablauf des Tests endet der Zugang automatisch, sofern keine kostenpflichtige Bestellung erfolgt.
(3) Die Bestellung kann monatlich oder jährlich vorausbezahlt werden. Bei Jahres-Vorauszahlung gewährt der Anbieter eine Vergünstigung gemäß Preisliste.
§ 4 Vergütung, Preisanpassung, Zahlungsbedingungen
(1) Für das Cloud-Modell beträgt die Vergütung 79 € netto pro Monat (zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 %), entsprechend 94,01 € brutto. Bei jährlicher Vorauszahlung 790 € netto pro Jahr (entsprechend zwei Freimonaten).
(2) Sämtliche genannten Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Die Abrechnung erfolgt im Voraus zum Anfang des jeweiligen Abrechnungszeitraums. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig per SEPA-Lastschrift oder Überweisung.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, den Zugang nach erfolgloser Mahnung mit 14-Tage-Frist zu sperren. Verzugszinsen werden nach § 288 BGB berechnet (9 Prozentpunkte über Basiszinssatz). Die Verpflichtung zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung bleibt bis zur ordentlichen Kündigung bestehen.
(5) Der Anbieter behält sich Preisanpassungen einmal jährlich mit einer Ankündigungsfrist von 60 Tagen in Textform vor. Bei Erhöhung um mehr als 10 % steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Wirksamkeitszeitpunkt der Erhöhung zu.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
(1) Das Cloud-Abonnement wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des aktuellen Abrechnungszeitraums ordentlich kündbar.
(2) Die Kündigung bedarf der Textform; ausreichend ist eine E-Mail an kontakt@milnersoftware.de oder die Selbst-Kündigung über die Software-Einstellungen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei wesentlicher Vertragsverletzung trotz Abmahnung, bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen, oder bei rechtswidriger Nutzung der Software durch den Kunden.
(4) Für die On-Premise-Lizenz (§ 9) gilt: Die Nutzungsrechte aus der gezahlten Lizenz bestehen unbefristet fort, auch wenn das optionale Update-Paket gekündigt wird.
§ 6 Verfügbarkeit, Wartung, Service-Level (nur Cloud-Modell)
(1) Der Anbieter strebt für das Cloud-Modell eine Verfügbarkeit von 99,9 % im Jahresmittel an (entsprechend max. ca. 8,8 Stunden Ausfall pro Jahr).
(2) Geplante Wartungsfenster werden mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt und erfolgen möglichst zwischen 22:00 und 06:00 Uhr (MEZ/MESZ). Sie zählen nicht als Ausfallzeit.
(3) Nicht zur Ausfallzeit zählen ferner: Ereignisse höherer Gewalt (§ 13), Ausfälle der Datenverbindung des Kunden, fehlerhafte Bedienung durch den Kunden, sowie Ausfälle bei Subunternehmern, sofern und soweit der Anbieter alle ihm zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat.
(4) Bei nicht vom Anbieter zu vertretenden Ausfällen über 24 Stunden hinaus wird die anteilige Monatsgebühr für die Ausfallzeit nach Aufforderung erstattet oder mit der nächsten Rechnung verrechnet.
§ 7 Nutzungsrechte, Schutzrechte des Anbieters
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht zur Nutzung der Software ENT1PRO im eigenen Geschäftsbetrieb des Kunden ein.
(2) Sämtliche Rechte an der Software, der Marke „ENT1PRO" sowie am Quellcode verbleiben beim Anbieter. Eine Weitergabe, Vermietung, Untervermietung, Sublizenzierung oder ein Reverse-Engineering der Cloud-Variante ist untersagt.
(3) Für die On-Premise-Lizenz gelten die erweiterten Rechte gemäß § 9.
§ 8 Pflichten und Verantwortung des Kunden
(1) Der Kunde ist für die Inhalte, die er in ENT1PRO einstellt, allein verantwortlich — insbesondere für die rechtmäßige Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß DSGVO (siehe AVV unter § 11) sowie für die Beachtung des Urheberrechts an hochgeladenen Bildern und Dokumenten.
(2) Zugangsdaten zum CRM (Benutzername, Passwort, ggf. API-Schlüssel) sind vertraulich zu behandeln. Bei Verlust oder Verdacht auf Missbrauch ist der Anbieter unverzüglich zu informieren. Der Kunde haftet für sämtliche Handlungen, die unter seinem Account vorgenommen werden, bis zur Sperrung.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, die Software nicht zur Verarbeitung besonderer Datenkategorien i.S.v. Art. 9 DSGVO (z. B. Gesundheitsdaten) zu nutzen, ohne hierfür gesonderte Schutzmaßnahmen mit dem Anbieter abzustimmen.
(4) Eigene Inhalte des Kunden, die offensichtlich rechtswidrig sind (z. B. urheberrechtsverletzende Materialien, strafbare Inhalte), berechtigen den Anbieter nach erfolgloser Aufforderung zur Sperrung des betreffenden Inhalts bzw. zur außerordentlichen Kündigung.
§ 9 On-Premise-Lizenz (Self-Hosted)
(1) Der Anbieter überlässt dem Kunden gegen einmalige Vergütung von 1.990 € netto (zzgl. 19 % USt., entsprechend 2.368,10 € brutto) den vollständigen PHP-Quellcode von ENT1PRO inklusive Dokumentation zur Installation auf einem Server seiner Wahl.
(2) Die Lizenz berechtigt zur unbefristeten Nutzung der Software innerhalb der eigenen Unternehmensgruppe des Kunden. Eine Weitergabe an Dritte, Resale oder Sublizenzierung ist nicht gestattet. Anpassungen am Quellcode für eigene Zwecke des Kunden sind erlaubt.
(3) Im Kaufpreis enthalten sind 12 Monate Updates und Bug-Fixes ab Lizenzübergabe. Anschließend können Update-Pakete optional zu 290 € netto pro Jahr bezogen werden.
(4) Installation, Migration bestehender Cloud-Daten sowie Custom-Entwicklung (eigene Module, Schnittstellen) sind nicht im Lizenzpreis enthalten und werden auf Basis eines gesonderten Angebots, hilfsweise zum Stundensatz von 95 € netto pro Stunde, abgerechnet.
(5) Der Anbieter übernimmt für die On-Premise-Variante keine Verfügbarkeits- oder Backup-Garantien; diese liegen in der Verantwortung des Kunden bzw. seines IT-Dienstleisters.
§ 10 Modellwechsel (Cloud ↔ On-Premise)
(1) Ein Wechsel vom Cloud-Modell zum On-Premise-Modell ist jederzeit möglich. Bereits gezahlte Cloud-Vergütungen der letzten 12 Monate werden bis maximal 30 % des On-Premise-Lizenzpreises auf die Lizenzgebühr angerechnet.
(2) Der Wechsel vom On-Premise-Modell zur Cloud ist ebenfalls möglich; die einmal gezahlte Lizenzgebühr ist nicht erstattbar, der Anbieter gewährt jedoch die ersten 3 Monate Cloud-Nutzung kostenfrei.
§ 11 Datenschutz, Auftragsverarbeitung
(1) Soweit der Anbieter im Rahmen der Cloud-Nutzung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der separat abgeschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO — siehe ent1pro.de/avv. Der AVV wird mit Vertragsschluss als Anlage zum Hauptvertrag mitvereinbart.
(2) Im On-Premise-Modell verarbeitet der Anbieter keine personenbezogenen Daten des Kunden oder seiner Endkunden — Datenhoheit und -verarbeitung liegen vollständig beim Kunden. Ein AVV ist in diesem Fall nicht erforderlich; der Anbieter unterstützt jedoch beratend bei der Erstellung der eigenen TOMs gemäß Art. 32 DSGVO.
(3) Die allgemeine Datenschutzerklärung des Anbieters ist unter ent1pro.de/datenschutz abrufbar.
§ 12 Datenexport, Datenrückgabe nach Vertragsende
(1) Der Kunde kann seine in ENT1PRO gespeicherten Daten jederzeit über die Software-Oberfläche exportieren — als SQLite-Datenbankdatei und als CSV pro Modul (Art. 20 DSGVO).
(2) Nach Beendigung des Cloud-Vertrags werden die Kundendaten 30 Tage als Wiederherstellungs-Backup aufbewahrt; während dieser Frist kann der Kunde eine Reaktivierung verlangen. Nach Ablauf werden alle personenbezogenen Daten unwiderruflich gelöscht, mit Ausnahme der Daten, deren Aufbewahrung der Anbieter gesetzlich verpflichtet ist (insbesondere § 257 HGB, § 147 AO — Handels-/Steuerunterlagen).
§ 13 Höhere Gewalt
(1) Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung infolge höherer Gewalt. Hierzu zählen insbesondere: Naturkatastrophen, behördliche Verfügungen, Krieg, Pandemien, Streiks (außerhalb der Partei), DDoS-Angriffe größeren Ausmaßes auf die Infrastruktur des Anbieters oder seiner Subunternehmer sowie nicht vorhersehbare Ausfälle wesentlicher Vorlieferanten.
(2) Die betroffene Partei unterrichtet die andere unverzüglich. Dauert die Behinderung länger als 30 Tage, sind beide Parteien zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
§ 14 Haftung
(1) Der Anbieter haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, im Rahmen einer abgegebenen Garantie sowie nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten — Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut). Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf die innerhalb der letzten 12 Monate vom Kunden gezahlten Vergütungen.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen, insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden.
(4) Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender eigener Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre. Der Kunde wird ausdrücklich auf die Möglichkeit eigener Backups durch den Datenexport (§ 12) hingewiesen und ist hierzu nach kaufmännischer Sorgfaltspflicht angehalten.
(5) Der Anbieter haftet nicht für Inhalte, die der Kunde oder seine Endkunden in das System einstellen, sowie nicht für rechtliche Bewertungen, die der Kunde auf Grundlage der mit ENT1PRO erzeugten Dokumente (z. B. Angebote) trifft.
§ 15 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung erlangten vertraulichen Informationen der anderen Partei (insbesondere technische Details, Geschäftsgeheimnisse, Mitarbeiterdaten) auch über die Vertragslaufzeit hinaus geheim zu halten.
(2) Die Pflicht zur Vertraulichkeit endet für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt werden, ohne dass dies auf einer Verletzung dieser Vereinbarung beruht, oder die einer Partei rechtmäßig und ohne Geheimhaltungspflicht von Dritten zugänglich gemacht werden.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Aachen, sofern der Kunde Kaufmann i.S.d. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz des Anbieters in Herzogenrath.
(4) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige zulässige Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Hinweis: Diese AGB sind nach Mustern üblicher SaaS-Verträge erstellt und an den ENT1PRO-Kontext angepasst. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Vor produktivem Einsatz wird eine anwaltliche Prüfung mit Hinblick auf die konkrete Geschäftssituation des Anbieters empfohlen. Stand: = date('d.m.Y') ?>.